Der mehrfach rechtskräftig verurteilte
„Da die Verfehlungen des Betroffenen jedoch schwer wiegen, liegt bei der gebotenen Gesamtschau eine Gefährdung der Rechtspflege vor. Die Ausschließung aus der Anwaltschaft ist zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege geeignet, erforderlich und zumutbar. „Quelle: gesetze-bayern.de